Mobile Palliativpflege
Die mobile Palliativpflege beinhaltet die mobile Pflege und Begleitung von Menschen zu Hause mit einer fortschreitenden, unheilbaren und damit lebensbedrohlichen Erkrankung sowie die Betreuung von deren Angehörige und sonstige nahestehende Personen vor dem Hintergrund eines umfassenden Verständnisses von Krankheit unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und Berücksichtigung des Patientenwillens, die das Ziel haben, die Lebensqualität zu verbessern (§ 22b GuKG).
Palliativversorgung (§ 22b GuKG): Die Verbesserung der Lebensqualität von sterbenden Menschen und ihrer An- und Zugehörigen durch Vorbeugen und Lindern von Leiden sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer, kultureller und spiritueller Art sind Gegenstand der Spezialisierung Palliativversorgung.
Die Klienten haben für diese Leistung keinen Selbstbehalt zu zahlen.
Voraussetzung zur Erbringung und Abrechnung der oben angeführten Leistungen im Rahmen des Modelles ist eine ärztliche Verordnung, welche vom Arzt an die jeweils zuständige Sozialversicherung gemeldet wird und als Kopie an die mobile Pflege- und Betreuungsorganisation weitergegeben wird. Die ärztliche Verordnung kann verlängert werden.